Die fünfte Prüfungskomponente im AbiturBei der fünften Prüfungskomponente wird besonderer Wert gelegt auf die
- selbständige Arbeit des Schülers
- eigenständige Themenfindung und engagierte Auseinandersetzung mit dem Thema
- frühzeitige Absprache zwischen Schülern und Fachlehrern
- langfristige Vorbereitung
- fachübergreifende Aspekte der Aufgabe
- sorgfältige, gut strukturierte Darstellung
Als fünfte Prüfungskomponente stehen verschiedene Formen zur Auswahl:
- Mündliche Prüfung in Form einer Präsentation einer längerfristig vorbereiteten Aufgabe in einem Fach, dessen Unterricht in allen vier Halbjahren besucht worden ist und das nicht bereits Prüfungsfach ist. Die Meldung zu einer solchen Prüfung erfolgt spätestens am Ende des dritten Kurshalbjahres. Die Aufgabe erfordert eine selbstständige Recherche zu dem gestellten Thema. Das Ergebnis wird in der Präsentation vorgestellt, im anschließenden Kolloquium hat der Fachausschuss Gelegenheit Fragen zu stellen und die Tiefe der erworbenen Kenntnisse zu prüfen. In einer ca. fünfseitigen Dokumentation muss die eigene Arbeit reflektiert werden. Das Gespräch und die Dokumentation gehen zu je einem Viertel in die Prüfungsnote ein.
- Selbständig angefertigte schriftliche Facharbeit* in einem gewählten Fach (auch unter den übrigen Prüfungsfächern) zu einem mit dem entsprechenden Fachlehrer abgestimmten und vom Schulleiter genehmigten Thema. Der Antrag dazu muss im zweiten Kurshalbjahr gestellt werden. (Den genauen Zeitpunkt legt der Schulleiter fest.) Die Arbeit soll im Laufe des zweiten und dritten Kurshalbjahres geschrieben werden. Sie muss gegen Ende des dritten Kurshalbjahres (voraussichtlich 20. Dez.) abgegeben werden. Die Arbeit wird vom zuständigen Fachlehrer und einem Zweitgutachter begutachtet. Die endgültige Note wird vom Fachausschuss nach dem Kolloquium festgelegt.
- Selbständig angefertigte Arbeit* im Rahmen eines Wettbewerbs (z.B. "Jugend forscht"). Der Antrag auf Anrechnung dieser Arbeit muss zu Beginn des ersten Kurshalbjahres gestellt werden. Der Wettbewerb muss von der Schulverwaltung für diesen Zweck genehmigt sein. Die Themenfindung liegt allein beim Schüler bzw. erfolgt im Rahmen der Wettbewerbsausschreibung. Nach Abschluss des Wettbewerbs muss der Beitrag für die Schule gesondert dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss gegen Ende des dritten Kurshalbjahres (voraussichtlich 20. Dez.) abgegeben werden. Die Arbeit wird vom zuständigen Fachlehrer und einem Zweitgutachter begutachtet. Die endgültige Note wird vom Fachausschuss nach dem Kolloquium festgelegt.
Hr, 18.08.2005 (zuletzt geändert am 29.02.2016)