Regeln zur Benutzung unserer Rechner

Die Rechneranlage des Werner-von-Siemens-Gymnasiums für den Informatik- und ITG-Unterricht und Einsatz im Fachunterricht ist eine Mehrbenutzeranlage, die ausschließlich Unterrichtszwecken dient. Neben Systemdateien befinden sich auf den Speichern der Anlage auch alle Dateien von Schülern und Lehrern. 

Umgang mit unserer Hardware

Jede Beschädigung der Anlage (z.B. Zerstören einer Tastatur) ist eine Sachbeschädigung (STGB §303). Der Versuch ist strafbar.Weiterhin sollen die einzelnen Rechner allen Schülerinnen und Schülern zum Gebrauch im Unterricht und zu Unterrichtszwecken dienen. Deshalb müssen die Rechner pfleglich behandelt werden. Das schliesst auch ein, dass vorhandene Komponenten nicht ohne Aufforderung oder mit Erlaubnis einer Lehrkraft verschoben oder umgesteckt werden. Ein PC-Raum sollte immer besser verlassen werden, als er vorgefunden wurde!Essen und Trinken ist in den PC-Räumen grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Erlaubnis mit Einschränkungen in Einzelfällen wird immer nur durch eine Lehrkraft erteilt.Die Benutzer der PC-Räume werden entsprechend zu Beginn eines Unterrichtsjahres darüber belehrt.

Umgang mit unserer Software

Der unbefugte Gebrauch von Systemdateien kann den Unterrichtsablauf erheblich stören. Das unbefugte Benutzen oder gar Verändern fremder Dateien (auch Dateien anderer Schüler) ist ein massiver Verstoß gegen Eigentumsrechte anderer und den Datenschutz. Trotz relativ guter Schutzmechanismen des Betriebssystems gegen unbefugten Umgang mit Dateien sind komplexe Systeme niemals wirklich sicher und erfordern von allen Benutzern einen disziplinierten Umgang mit der Anlage. 

Zusammenfassung

Zu einem disziplinierten Umgang mit unseren Rechner gehört deshalb:

  • dass jeder Schüler nur in seinem Heimatverzeichnis oder in einem vom Fachlehrer freigegebenen Verzeichnis arbeitet und lediglich über den Public-Bereich seines Kurses mit den anderen Teilnehmern des Kurses kommuniziert,
  • dass keine Daten ohne Einverständnis des unterrichtenden Lehrers eingespielt werden oder irgend etwas auf USB-Sticks und ähnliche Speichergeräte kopiert wird (sonst müssen die Laufwerke völlig gesperrt werden!),
  • dass Systemeinstellungen, wie Bildschirmauflösung, Frequenzen, ...) nicht verstellt werden, da dies sogar zu schwerwiegenden technischen Mängeln führen kann,
  • dass die Rechner nicht von ihrem Platz verschoben werden (Kabelverbindungen!), Mäuse und Tastaturen pfleglich behandelt werden (das gilt auch für die Sauberkeit der sie bedienenden Hände), an den Arbeitsplätzen weder gegessen noch getrunken wird,
  • dass keine elektronischen Briefe (E-Mails) mit verletzendem oder beleidigendem Inhalt versandt werden und dass ebenfalls das Providervolumen der Schule, das für Unterrichtszwecke benötigt wird, nicht durch das Versenden von großen Bilddateien oder ausführbaren Programmen belastet wird. (Größe, Zeit und Absender oder Empfänger jeder E-Mail werden protokolliert.),
  • dass aus gleichem Grund der Download von großen Dateien, die nicht zwingend zu Unterrichtszwecken benötigt werden, nicht erlaubt ist. Das gilt insbesondere für Videoclips und Installationsdateien von Spielen, Downloads werden protokolliert,
  • dass eine Eintragung auf eine Mailingliste ohne Zustimmung eines Systemverwalters eine anteilige Beteiligung an den Telefonkosten der Schule zur Folge hat.

Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen diese Regeln, wird sie/er und bei noch nicht erreichter Volljährigkeit ihre/seine Eltern schriftlich unterrichtet, dass sie/er bei Wiederholung mit dem Ausschluß vom Unterricht rechnen muss. Damit nimmt sie/er bewusst die Gefahr in Kauf, sich durch ihr/sein Verhalten massive Nachteile für das Abitur (Kurseinbringung bzw. 4. Prüfungsfach) zu verschaffen oder im ITG-Unterricht nicht mehr an einem Rechner arbeiten zu dürfen.Bei Sachbeschädigung wird diese der Polizei angezeigt, die dann die weiteren Ermittlungen übernimmt.Die Systemverwaltung

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