„Die Kreativität des Menschen ist das wahre Kapital.“ (Joseph Beuys)
1. Der Unterricht des Faches Kunst erfüllt in besonderer Weise den Erwerb kultureller Kompetenz in einer visuell geprägten Kultur. Schüler und Schülerinnen, die in diese Kultur hineinwachsen, brauchen ein Fach, das Grundlagen bereitstellt für die Auseinandersetzung mit den vielfältigen Bilderwelten von heute und zur aktiven Teilhabe befähigt.
2. Kinder und Jugendliche verarbeiten, ordnen und strukturieren ihre Erlebnisse bildnerisch. Künstlerisches Tun macht Unsichtbares sichtbar und hilft, die Wirklichkeit aus verschiedenen Perspektiven wahrzunehmen und darzustellen.
3. Ausbilden eines kreativen Potentials bedeutet gestalterische Fähigkeiten und Problemlösekompetenz zu entwickeln, die durch geeignete Förderung geschult werden.
4. Werkbetrachtung vertieft die Urteilsfähigkeit im Umgang mit den eigenen Arbeiten, denen ihrer Mitschüler und ermöglicht die Auseinandersetzung mit dem kulturellen Erbe.
5. Die Schülerinnen und Schüler erwerben handwerkliche und gestalterische Fähigkeiten sowie eine Systematik im Umgang mit Material und Technik als Repertoire für ihre Gestaltungsvorhaben.
6. In künstlerischen Projekten verfolgen Schülerinnen und Schüler eigene Wege der Gestaltung. Sie erwerben die Fähigkeit zur Konzeptentwicklung, Zeitplanung und Teamarbeit.
7. Es ist ein besonderes Anliegen des Faches, dass die Schülerinnen und Schüler sich als schaffende und kreative Menschen erleben, die den Wert ihres gestalterischen Tuns erkennen und differenzierte Maßstäbe entwickeln ihre Ergebnisse einzuschätzen.